Nachfolgend finden Sie die meist gestellten Fragen und Antworten zu unserem Angebot. Sie geben Ihnen eine Orientierung darüber, wie wir arbeiten. Falls noch Fragen offen sind, schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
Beim Personalleasing handelt es sich um eine Art Dreiecksverhältnis, bei dem wir als Zeitarbeitsunternehmen unseren Auftraggebern einen Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer überlassen.
Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit Schneider Personalleasing.
In der Regel ja. Grundsätzlich sind innerhalb von zwei Jahren drei Verlängerungen möglich.
Ja. Die Anzahl der Urlaubstage ist folgendermaßen geregelt:
Der Bezahlung unserer Arbeitnehmer liegt der IGZ Tarifvertrag für alleEntgeltgruppen zugrunde. Darin sind auch die Erhöhungen geregelt.
Darüber hinaus zahlt Schneider Personalleasing seinen Mitarbeiter tariflich vereinbartes Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlen wir Zuschläge:
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Beschäftigung:
Danach regelt § 622 BGB die Kündigungsfristen:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an +49-30-2025-1395