Frequently asked questions

Zeitarbeit und Personalleasing

Nachfolgend finden Sie die meist gestellten Fragen und Antworten zu unserem Angebot. Sie geben Ihnen eine Orientierung darüber, wie wir arbeiten. Falls noch Fragen offen sind, schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

Beim Personalleasing handelt es sich um eine Art Dreiecksverhältnis, bei dem wir als Zeitarbeitsunternehmen unseren Auftraggebern einen Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer überlassen.

Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit Schneider Personalleasing.

In der Regel ja. Grundsätzlich sind innerhalb von zwei Jahren drei Verlängerungen möglich.

Ja. Die Anzahl der Urlaubstage ist folgendermaßen geregelt:

  • Im ersten Jahr: 24 Arbeitstage
  • Im zweiten Jahr: 25 Arbeitstage
  • Im dritten Jahr: 26 Arbeitstage
  • Im vierten Jahr: 28 Arbeitstage
  • Ab dem fünften Jahr: 30 Arbeitstage

Der Bezahlung unserer Arbeitnehmer liegt der IGZ Tarifvertrag für alleEntgeltgruppen zugrunde. Darin sind auch die Erhöhungen geregelt.
Darüber hinaus zahlt Schneider Personalleasing seinen Mitarbeiter tariflich vereinbartes Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zahlen wir Zuschläge:

  • Nachtarbeit: 25% in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
  • Regelmäßige Nachtarbeit wird mit 20% vergütet.
  • Sonntagsarbeit: 50% sofern keine Regelarbeitszeit
  • Feiertagsarbeit: 100% sofern keine Regelarbeitszeit

Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Beschäftigung:

  • 1. bis 4. Woche: 2 Arbeitstage
  • 5. Woche bis Ende 2. Monat: 1 Woche
  • 3. Monat bis Ende 6. Monat: 2 Wochen

Danach regelt § 622 BGB die Kündigungsfristen:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  • zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats

Kontakt

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an +49-30-2025-1395